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Die vorgegebenen monatlichen Beiträge müssen zulässig sein, d.h. min. 20 Euro und max. 7,4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Umwandlung kann in Euro-Schritten erfolgen. Ihr monatlicher Beitrag in der Brutto-Entgeltumwandlung wird einschließlich eines ggf. gezahlten Arbeitgeberzuschuss berechnet.
Die Jahresbeiträge für den von Ihnen ausgewählten zusätzlichen Risikoschutz werden von Ihrem vorhandenen Depotvermögen im Dezember abgezogen und mindern somit Ihr Altersvermögen. In der Berechnung werden die Beiträge zum Risikoschutz nur bis zum Alter 60 berücksichtigt.
Für den Fall Ihres Ablebens nach Beginn der Rentenzahlung erhält die von Ihnen als bezugsberechtigt benannte Person dann eine lebenslange Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % Ihrer versicherten Altersrente. Für die Berechnung einer Hinterbliebenenzusatzversicherung wird bei männlichen Planteilnehmern unterstellt, dass die begünstigte Person 2,5 Jahre jünger ist; bei weiblichen Planteilnehmern wird unterstellt, dass die begünstigte Person 2,5 Jahre älter ist.
Bei der durchschnittlichen Fondsentwicklung des Dynamikmodells ist ein Wert von 2,9 % jährlich angenommen und voreingestellt. Bitte beachten Sie, dass in einem niedrigen Zinsumfeld eine deutlich höhere langfristige Wertentwicklung (bspw. 5 %) schwierig zu erreichen ist.